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Anmeldung Ladestation/Wallbox

Hinweis

Einzelne Ladestationen bis zu 11 kW Leistung oder mehrere Ladestationen, deren gleichzeitiger Leistungsbezug aus dem Netz über ein automatisches Leistungsmanagement auf 11 kW begrenzt wird, müssen der Netze ODR lediglich gemeldet werden.

Eine oder mehrere Ladestationen, die einzeln oder gemeinsam mehr als 11 kW Leistung aus dem Netz beziehen können, dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung des Netzbetreibers installiert und betrieben werden. Hierzu benötigen wir die Anmeldung Ihres Elektroinstallateurs mit dem zugehörigen Anmeldeformular.

Ladeeinrichtungen dürfen nur durch Elektrofachkräfte eingebaut werden. Ansonsten besteht die Gefahr von Sach- und Personenschäden.

Formular übermittelt

Ihre Anmeldung für eine Ladestation haben wir erhalten, vielen Dank. Sie erhalten umgehend auch eine Bestätigung per Mail an die von Ihnen eingegeben Mailadresse.

Wie geht es nun für Sie weiter?

Sie installieren an Ihrem Netzanschluss eine Ladeleistung von insgesamt nicht mehr als 12 kVA (11 kW) gleichzeitig.
In diesem Fall können Sie gleich mit der Installation beginnen!
Beispiel: Dies ist der Fall, wenn Sie genau eine Ladestation von 11 kW einbauen. Das gleiche gilt aber auch, wenn Sie mehrere Ladestationen einbauen und über ein Leistungsmanagement sicherstellen, dass eine gleichzeitige Leistung von 11 kW nicht überschritten wird.

Oder, Sie beabsichtigen die Installation von einer oder mehreren Ladestationen, die einzeln oder in Summe mehr als 12 kVA (11 kW) gleichzeitig beziehen.
In diesem Fall müssen Sie unbedingt die Genehmigung zur Installation abwarten!
Beispiel: Dies kann eine Ladestation von z.B. 22 kW oder können mehrere Ladestationen von z.B. 11 kW sein.

Ihre Daten
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Ladeeinrichtung

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