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Moderne Messeinrichtung

Von analog zu digital

Moderne Messeinrichtungen

Im September 2016 ist in Deutschland das "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" in Kraft getreten. Aus diesem resultiert die rechtsverbindliche Verpflichtung zum Einbau von modernen Messeinrichtungen. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Anforderungen erfolgt ein Zählerwechsel durch uns als grundzuständigen Messstellenbetreiber. Der Umfang unserer Rolloutverpflichtung beträgt 173.000 Zählpunkten bis 2032 ( § 37 Abs. 1 MsbG).

Die Umrüstung vom analogen Zähler zu einer digitalen modernen Messeinrichtung bildet einen wesentlichen technischen Grundstein für die zukünftige Energieversorgung und die weitere Verbesserung der bereits heute hohen Versorgungssicherheit

Moderne Messeinrichtungen werden im Gegensatz zu intelligenten Messsystemen nicht fernausgelesen. Sie bieten allerdings die Möglichkeit auf einem digitalen Display aktuelle Verbrauchsdaten abzulesen. So können sowohl der tatsächliche Energieverbrauch, als auch die zugehörige Nutzungszeit am Gerät ausgelesen werden. Da keine Fernauslesung möglich ist, entfällt die manuelle Auslesung durch den Stromversorger oder den Kunden nicht. Moderne Messeinrichtungen können mit einem Smart-Meter-Gateway erweitert werden, wodurch die Nutzung als intelligentes Messsystem und dementsprechend auch die Fernauslese möglich wird.

 

Wie läuft der Wechsel ab?

01
Kontaktaufnahme

Sobald Sie von der Umstellung betroffen sind, informieren wir Sie rechtzeitig über den geplanten Gerätewechsel.

02
Terminvereinbarung

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für den Einbau.

03
Einbau und Inbetriebnahme

Der eigentliche Wechsel vor Ort dauert etwa 30 Minuten. In der Regel erfolgt dabei ein einfacher Tausch Ihres bisherigen Zählers gegen die moderne Messeinrichtung. Um einen reibungslosen Wechsel zu gewährleisten, benötigt unsere Montagefachkraft einen freien Zugang zum bisherigen Zähler.

Im Zuge des Wechsels müssen wir Ihre Stromversorgung kurzzeitig unterbrechen.

04
Ablesung

Jetzt können Sie Ihren aktuellen Zählerstand jederzeit ablesen.

Um Ihre historischen Verbrauchswerte (tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Werte) ablesen zu können, benötigen Sie einen PIN. Den PIN können Sie online abfragen.

05
Kosten

Der Wechsel selbst ist für Sie kostenlos.

Es passen sich lediglich die Preise für den Messstellenbetrieb an.
Dieser beträgt aktuell 20 € im Jahr. (Stand 2021)

Wie funktioniert die Ablesung?

Itron Zähler

Bedienungsanleitung ITRON-Zähler

Nebenstehend haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zur Ablesung eines ITRON-Zählers zusammengefasst.

In diesem Dokument wir unteranderem erklärt, wo Sie Ihre Zählernummer finden oder was die Informationen auf Ihrem Display bedeuten.

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EMH Zähler

Bedienungsanleitung EMH-Zähler

Nebenstehend haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zur Ablesung eines EMH-Zählers zusammengefasst.

In diesem Dokument wir unteranderem erklärt, wo Sie Ihre Zählernummer finden oder was die Informationen auf Ihrem Display bedeuten.

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Die Vorteile

Abrechnung

Mit dem Tausch Ihres bisherigen Zählers gehen gewisse Änderungen im Hinblick auf die Abrechnung der Zählerkosten sowie auf das zugrundeliegende Vertragsverhältnis einher. Bei den bisherigen Stromzählern wurden die Messkosten direkt als Teil des Stromliefervertrages über Ihren Stromlieferanten abgerechnet (oder im Falle von Einspeiseanlagen als Teil der Vergütungsabrechung). Mit den neuen Stromzählern ändert sich jedoch die Rechtslage. Das neue Messstellenbetriebsgesetz sieht folgende Varianten vor:

  • Eine Abrechnung der jährlichen Zählerkosten wie bisher über den Stromlieferanten
  • Eine direkte Abrechnung der Kosten zwischen uns und Ihnen


Dem jeweiligen Stromlieferanten wird dabei ein Wahlrecht eingeräumt, sodass dieser frei entscheiden kann, ob er die Abrechnung weiterhin durchführt. Sollte sich Ihr Lieferant dagegen für Variante zwei entscheiden, werden wir künftig die Zählerkosten direkt mit Ihnen abrechnen. In diesem Fall werden wir Sie jedoch frühzeitig kontaktieren.

Durch die Inbetriebnahme des neuen Zählers beginnt automatisch (per Gesetz) eine vertragliche Beziehung zwischen Ihnen und uns, welche die wesentlichen Rechte und Pflichten regelt.