Durchsuchen Sie ganz einfach die gesamte Seite der Netze-ODR nach Informationen.

Aktuelle Informationen zum Energiemarkt

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick zur aktuellen Situation auf den Energiemärkten:

 

Die wichtigste Frage vorab: Ist die Versorgung der Kunden der Netze ODR mit Erdgas gesichert?

Aktuell können wir das mit "Ja" beantworten. Denn die bisherigen Speicherziele der Bundesregierung konnten erreicht werden: 85% Füllstand bis zum 1. Oktober 2022 und 95% Füllstand bis zum 1. November 2022. Aktuell sind die Gasspeicher zu rund 81% gefüllt (Stand 01.07.2023, Quelle: Bundesnetzagentur).
Gasspeicher sollen bei möglichen Lieferengpässen die Versorgung der Bevölkerung sichern. Um weiterhin die Versorgung aller mit Erdgas zu gewährleisten, ist jeder und jede Einzelne immer noch dazu aufgerufen, mitzuhelfen und Energie zu sparen. Denn mit dem aktuellen Speichervolumen kann Deutschland nur zwei bis drei durchschnittlich kalte Wintermonate mit Gas versorgt werden.

Fragen und Antworten zum Notfallplan Gas

Ukraine-Krise: Was sind die aktuellen Entwicklungen und welche Auswirkungen haben sie auf die Energieversorgung in Deutschland?

Russland hat am 14. Juni die Gaslieferungen über die Pipeline Nord Stream 1 gedrosselt. Seitdem liegt eine Störung der Gasversorgung vor. Weil das zu einer „erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage“ führt, hat die Bundesregierung die zweite Stufe des Notfallplans Gas, die Alarmstufe, ausgerufen. Nach einer planmäßigen Wartung der Pipeline im Juli liefert Russland jetzt weiterhin reduzierte Mengen. Die Lieferkürzungen aus Russland führen dazu, dass die ausgefallenen Erdgasmengen jetzt ersatzweise zu sehr hohen Preisen am Markt beschafft werden müssen.

Die Alarmstufe sendet das klare Signal an alle Gasverbraucher, dass jetzt dringend Gas eingespart werden muss. Parallel arbeiten viele Stellen daran, die Versorgungssituation bis zum Ende der anstehenden Heizperiode möglichst gut abzusichern. Um den größten deutschen Erdgasimporteur zu stützen, ist der Bund am 22. Juli mit 30 Prozent bei Uniper eingestiegen. Das Unternehmen war durch die gedrosselten Liefermengen aus Russland wirtschaftlich in Not geraten. In diesem Zusammenhang wurde eine Gasbeschaffungsumlage eingeführt.

Was bedeutet der Notfallplan Gas?

Es gibt ein europäisches Sicherungssystem, das in Deutschland über den „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ greift. Dieser ermöglicht es den deutschen Behörden, in drei Krisenstufen tätig zu werden.

1. Frühwarnstufe
2. Alarmstufe
3. Notfallstufe

Die Stufen bieten der Bundesregierung verschiedene Möglichkeiten, in die Gasversorgung einzugreifen. Das sind: Rückgriff auf Speicher, Bezug aus alternativen Lieferquellen, Wechsel auf andere Energieträger oder vertragliche Abschaltvereinbarungen mit der Industrie. Erst in der Notfallstufe übernimmt die Bundesnetzagentur das Heft des Handelns und kann Leistungsreduzierungen und die Abschaltung industrieller Abnehmer anordnen. Ziel ist es dann, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und alle Privatkunden zu versorgen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni 2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas in Deutschland ausgerufen.

Die FAQ Liste - Notfallplan Gas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie hier

Was bedeutet die „Alarmstufe“?

Die Alarmstufe ist die zweite von insgesamt drei Eskalationsstufen des „Notfallplans Gas BRD“. In der Alarmstufe beobachtet die Bundesregierung in Abstimmung mit Gasversorgern und Betreibern der Gasleitungen und Gasspeicher die Gasversorgungslage genau. Mit der Alarmstufe erhöhen sich die Informationspflichten der Gasnetzbetreiber an die Bundesnetzagentur: Die Unternehmen sind jetzt verpflichtet, engmaschig aktuelle Daten wie Gasfluss, Netzkapazitäten und den Zugriff auf Speicher an die Bundesnetzagentur zu melden. So behält die Politik gemeinsam mit Unternehmen der Energiewirtschaft die Lage genau im Auge.

Weiterhin kümmern sich Marktakteure weitgehend selbstständig um die Entspannung der Lage. Wenn jedoch die Unternehmen wirtschaftlich stark unter Druck geraten, kann die Bundesregierung tätig werden, um die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Zu den möglichen Hilfen zählen Neuerungen aus dem Energiesicherungsgesetz (mehr Infos hier). Sollte es zu einer schlechteren Versorgungslage, etwa durch einen völligen Lieferstopp der russischen Gaslieferungen kommen, kann die Bundesregierung die dritte Stufe des Notfallplans Gas ausrufen.

Die Alarmstufe ermöglicht es zudem der Bundesregierung, weitere Schritte einzuleiten: Am 8. Juli hat das Ersatzkraftwerkbereithaltungsgesetz den Bundesrat passiert. Jetzt können Öl- und Kohlekraftwerke aus der Reserve wieder für die Stromproduktion in Betrieb genommen werden. Infolgedessen können frei werdende Gasmengen in die Speicher fließen, anstatt für die Stromerzeugung eingesetzt zu werden.

Seit dem 23. Juni gilt die Alarmstufe. Am 30. März hatte die Bundesregierung die erste Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen, die Frühwarnstufe.

Wann tritt die Notfallstufe in Kraft?

Formal muss das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Notfallstufe ausrufen. Das kann notwendig werden, wenn eine Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt. Eine Ursache könnte sein, dass die russischen Lieferungen vollständig ausfallen oder weiter eingeschränkt werden.

Was passiert, wenn die Notfallstufe in Kraft tritt?

In der Notfallstufe kann der Staat umfangreich in die Gasversorgung und ‑verteilung eingreifen. Das Ziel ist dann, die Belieferung geschützter Kunden zu gewährleisten – dazu zählen Privathaushalte, Krankenhäuser und soziale Einrichtungen. Die Bundesnetzagentur wird in dieser Stufe als Bundeslastverteiler tätig und übernimmt hoheitliche Pflichten. Dazu zählt auch die Anordnung zu Abschaltungen im Gasnetz. In diesem Fall kommen jene Abschaltreihenfolgen zum Tragen, die seit Eintreten der Frühwarnstufe nach Kriterien der Bundesnetzagentur festgelegt wurden. Das ist im Notfallplan Gas so geregelt: Industriebetriebe mit großem Gasbedarf müssen mit Inkrafttreten der Frühwarnstufe Einsparpotenziale benennen. Das kann der Umstieg auf andere Energieformen sein, die Reduzierung der Leistung einzelner Aggregate oder das Schließen ganzer Betriebsteile. Aufgabe des örtlichen Gasnetzbetreibers ist es, anhand von Vorgaben der Bundesnetzagentur Maßnahmen zu ergreifen um die Versorgungssicherheit weitgehend gewährleisten zu können.

Was passiert bei Gasengpässen?

Sollte es je zu Engpässen kommen, sind wir gut vorbereitet. Die Tatsache, dass aktuell kaum Gas zum Heizen benötigt wird, hilft uns immens. Wenn eine Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung die Notfallstufe des Notfallplans Gas ausrufen. Dann übernimmt die Bundesnetzagentur das Heft des Handelns und wird zum „Bundeslastverteiler“. In enger Abstimmung mit den Netzbetreibern kann sie Bezugsreduktionen verfügen. Bestimmte Verbrauchergruppen sind aber besonders geschützt, zu diesen gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

Hintergrundwissen

Aus welchen Herkünften gibt es überhaupt Erdgas in Deutschland?

Ende Juni ist laut Bundeswirtschaftsministerium der Anteil von Erdgas aus Russland bereits auf 26 % gesunken. Ganz grob stammte bei Jahresbeginn das in Deutschland eingesetzte Erdgas in der Regel zu 55 % aus Russland, 30 % aus Norwegen, 12 % aus den Niederlanden; ca. 3 % aus deutscher Förderung. Seit dem Krieg in der Ukraine ist die Bundesregierung bestrebt, Importe aus Russland zu reduzieren.

Welche Gas-Alternativen gibt es für die Wärmebereitstellung? Wann kommen die ersten Mengen an den LNG-Terminals an?

Kurzfristig gibt es leider wenig: Wer mit Erdgas heizt, ist an die Heizungstechnik gebunden. Aktuell versucht man in Deutschland, zusätzliche Kapazitäten für verflüssigtes Erdgas aufzubauen (Liquid Natural Gas, LNG). Dieses wird mit Schiffen u. a. aus den USA gebracht. In Europa gibt es rund 40 LNG-Terminals, die in ein europäisches Verbundnetz einspeisen. Darüber können Teile fehlender Erdgasmengen ergänzt werden – komplett ersetzen lassen sie sich nicht. Aktuell bemüht sich die Politik um die Errichtung des ersten LNG-Terminals in deutschen Häfen; die Inbetriebnahme der Terminals in Wilhelmshaven und Brunsbüttel ist bereits zum Jahreswechsel 2022/2023 geplant. Um den Bau zu beschleunigen, hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie eine vorzeitige Baugenehmigung erteilt.

Was hat die EU mit dem gemeinsamen Notfallplan vereinbart?

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben am 26. Juli in einer Sondersitzung ein geschlossenes Vorgehen in der Energiekrise vereinbart. Dafür haben die für Energie zuständigen Ministerinnen und Minister einen EU-Notallplan zum Einsparen von Gas vereinbart. Er sieht vor, den nationalen Gaskonsum vom 1. August 2022 bis zum 31. März 2023 freiwillig um 15 Prozent zu senken.

Sollte Gas trotz der freiwilligen Sparziele knapp werden, kann die EU einen europaweiten Alarm auslösen. Dann wären die Sparziele verpflichtend. Um den Alarm auszulösen müssen 15 der 27 EU-Mitgliedsstaaten zustimmen.

Die EU-Kommission hatte die gemeinschaftlichen europäischen Notfallplanung auf den Weg gebracht und einen Vorschlag vorgelegt. Für Länder, die nicht direkt mit dem Gasverbundnetz eines anderen Mitgliedsstaats verbunden sind, gilt die Vereinbarung allerdings nicht. Das sind Inselstaaten wie Zypern, Malta und Irland. Auch für andere EU-Staaten gelten Ausnahmen.

Warum stieg der Bund bei Uniper ein?

Am 22. Juli hat Bundeskanzler Scholz angekündigt, Uniper durch eine Beteiligung von 30 Prozent zu retten. Das Unternehmen ist der größte deutsche Erdgasimporteur und beliefert Stadtwerke. Durch die gedrosselten Liefermengen Russlands musste Uniper kurzfristig viel Erdgas ersatzweise beschaffen. Die teure Ersatzbeschaffung hat das Unternehmen sehr stark belastet. Die Bundesregierung will eine Insolvenz unbedingt abwenden, um einen Dominoeffekt entlang der Lieferkette zu verhindern.

§ 29 EnSiG erlaubt es dem Bund, sich im Interesse der Versorgungssicherheit an Firmen aus dem Energiesektor zu beteiligen.

Welche Maßnahmen sind im Energiesicherungspaket vom 21. Juli 2022 festgelegt?

Die Bundesregierung hat beschlossen, Instrumente nachzuschärfen und neue Verordnungen sowie Gesetzesprozesse auf den Weg zu bringen. Hintergrund ist die gedrosselte Liefermenge Erdgas nach abgeschlossener Wartung der Pipeline Nord Stream 1. Augenscheinlich liefert Russland willkürlich weniger Gas als vereinbart und liefert laut Bundeswirtschaftsminister Habeck vorgeschobene Gründe. Das Energiesicherungspaket hat drei Elemente:

  1. Die gesetzlich vorgegebenen Füllstände von Gasspeichern werden erhöht. Am 1. September wird ein neues Zwischenziel von 75 Prozent eingefügt, der vorgegebene Füllstand zum 1. Oktober auf 85 Prozent erhöht und zum 1. November auf 95 Prozent.
  2. Zusätzlich zu Steinkohlekraftwerken gehen jetzt zur Stromerzeugung auch Braunkohlekraftwerke aus der Reserve ans Netz. So wird weniger Strom in Gaskraftwerken erzeugt und das Gas kann anderweitig genutzt werden. Außerdem wird die Erzeugung von Biogas ausgeweitet. Dafür werden die Vorgaben der jährlichen Maximalproduktion von Biogasanlagen ausgesetzt. Zudem werden Energietransporte im Schienenverkehr per Verordnung priorisiert und haben Vorrang vor anderen Zügen.

Effizienz- und Einsparmaßnahmen: Das BMWK plant Regelungen, die schon im kommenden Winter gelten sollen. Unternehmen, öffentliche Gebäude und Privathaushalte sollen zu Maßnahmen verpflichtet werden oder die Freiheit bekommen, Energie einzusparen. Beispielsweise soll ein Heizungscheck verpflichtend werden, ebenso wie der hydraulische Abgleich. Privat genutzte Pools dürfen nicht mehr mit Erdgas beheizt werden und gleichzeitig sollen Mieterinnen und Mieter von der Verpflichtung befreit werden, die Raumtemperatur im Winter mindestens auf einem bestimmten Niveau zu halten.

Was ist das Energiesicherungsgesetz EnSiG?

Diese Regelung kommt zum Einsatz, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Erstens muss die Alarmstufe oder die Notfallstufe im Notfallplan Gas gelten. Zweitens muss die Bundesnetzagentur eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmenge durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger festgestellt haben. Drittens müssen die Paragrafen 26 und 29, also eine Preisanpassung per Umlage und die Stabilisierung von Unternehmen durch den Bund geprüft worden sein. Erst dann wären Energieversorgungsunternehmen gemäß § 24 EnSiG dazu berechtigt, außerordentliche Anpassungen der Gaspreise vorzunehmen. Das soll sicherstellen, dass die Versorgungssicherheit nicht aufgrund zahlungsunfähiger Energieunternehmen gefährdet wird. Die Bundesregierung verzichtet jedoch aktuell noch darauf (Stand: 22.07.2022), sich auf § 24 zu berufen. Um stattdessen die höheren Kosten der Energieversorger über eine Umlage an alle Gasverbraucher weiterzugeben, gibt es jetzt § 26 EnSiG.

Was steht in § 24 EnSiG?

Diese Regelung kommt zum Einsatz, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Erstens muss die Alarmstufe oder die Notfallstufe im Notfallplan Gas gelten. Zweitens muss die Bundesnetzagentur eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmenge durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger festgestellt haben. Drittens müssen die Paragrafen 26 und 29, also eine Preisanpassung per Umlage und die Stabilisierung von Unternehmen durch den Bund geprüft worden sein. Erst dann wären Energieversorgungsunternehmen gemäß § 24 EnSiG dazu berechtigt, außerordentliche Anpassungen der Gaspreise vorzunehmen. Das soll sicherstellen, dass die Versorgungssicherheit nicht aufgrund zahlungsunfähiger Energieunternehmen gefährdet wird. Die Bundesregierung verzichtet jedoch aktuell noch darauf (Stand: 22.07.2022), sich auf § 24 zu berufen. Um stattdessen die höheren Kosten der Energieversorger über eine Umlage an alle Gasverbraucher weiterzugeben, gibt es jetzt § 26 EnSiG.

Weitere Informationen aus öffentlichen und externen Informationsquellen

Hilfreiche Informationen aus öffentlichen und externen Informationsquellen zur aktuellen Situation auf den Energiemärkten finden Sie aktuell auch hier: 

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Bundesnetzagentur
terranets bw (Fernleitungsnetzbetreiber)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat zudem eine FAQ Liste zum Notfallplan Gas veröffentlicht und informiert über Hinweise zum Energiesparen unter:  BMWK - 80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel und www.ganz-einfach-energiesparen.de.