Bei Kunden die eine Jahresverbrauchsmenge kleiner als 1,5 Millionen Kilowattstunden und eine Leistung mit weniger als 500 Kilowatt haben wickeln wir den Erdgastransport über sogenannte Standardlastprofile ab.
Die Netze ODR wendet das sogenannte synthetische Verfahren und Profile des BGW an, die in Zusammenarbeit mit der TU-München entwickelt wurden.
Die Anwendung der Lastprofile beruht auf der stündlichen Aufteilung des Verbrauchs eines „typischen“ Kunden. Dies bedeutet, dass der Verbrauch spezieller Kundengruppen wie z. B. Einfamilienhäuser oder Bäckereien analysiert und für jede Stunde eines Jahres eine Verbrauchsverteilung berechnet wurde. Diese Verteilung wird durch gasverbrauchsabhängige Faktoren wie z. B. Gebäudedämmstandard und Warmwasserbereitung ergänzt.
Bei der Netze ODR wird der Letztverbraucher entsprechend den Angaben des Transportkunden zu einer Kundengruppe und damit einer Lastprofilkategorie zugeordnet und Ihre Verbrauchsmengen entsprechend dem Einfluss der Tagesmitteltemperatur des vergangenen Jahres auf alle Stunden des Verbrauchszeitraums verteilt. Die Netze ODR ordnet alle Kunden der Baualtersklasse und dem Versorgungsgrad 11 = Deutschland sowie der Windklasse 0 zu. Ergänzend erhalten Sie die nötigen Sigmoid-Koeffizienten und Stundenaufteilungen als Service von uns. Weitere Informationen finden Sie nebenstehend zum Download.
Messstation
Die maßgebende Temperaturmessstelle für alle Marktgebiete der Netze ODR ist die Meteomedia Messstation des Deutschen-Wetter-Dienstes „Ellwangen-Rindelbach“ (Meteomedia).
Zur Nominierung der Verbrauchsmengen der Standardlastprofilkunden benötigen Sie um 12:00 Uhr des aktuellen Tages die Prognosetemperaturen für den Resttag und des Folgetages, sowie die Istwerte der Tagesmitteltemperatur des jeweiligen Vortages.
Die Netze ODR führt ein Differenzmengenkonto der Mengen die zwischen Temperaturprognosen und Istwerten entstehen. Die Berechnung oder Vergütung dieser Mengen erfolgt entsprechend den veröffentlichten Preisen. Nach Feststellung der tatsächlichen Ausspeisemenge durch Ablesung am Ende des vereinbarten Zeitraumes erfolgt die endgültige Abrechnung je Kunde. Über den genannten Mengengrenzen von 1,5 Millionen Kilowattstunden; 500 Kilowatt ist der Einbau einer Leistungsmessung mit Datenfernübertragungseinrichtung erforderlich (RLM).
Bei gemessenen Stundenwerten spricht man von Lastgängen.