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Einspeisevergütung und Messpreise

Was ist die Einspeisevergütung?

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist es geregelt, dass eine Einspeisevergütung gezahlt wird, wenn Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Somit erhält man pro Kilowattstunde einen festgelegten Betrag.

Die Einspeisevergütung ist u.a. abhängig von:

  • Energieträger (Biomasse, nachwachsende Rohstoffe, Photovoltaik, Wind usw.)
  • Zeitpunkt der erstmaligen Inbetriebsetzung
  • Leistung - Vergütungsstufen, unterschiedliche Berechnung: bei PV ist die installierte Leistung maßgebend, bei Biomasseanlagen die mittlere Jahresleistung
  • Anteil Eigenverbrauch
  • Vergütungszuschläge wie KWK-Bonus und Innovationsbonus

 

PV-Anlage

Vergütung bei Photovoltaik

Die aktuellen Vergütungssätze für PV-Anlagen sind auf der Homepage der Bundesnetzagentur veröffentlicht und werden monatlich angepasst.

Weitere Informationen

Einspeisevergütung bei Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK)

Die Vergütung für Strom aus KWK-Anlagen besteht aus drei Anteilen.

  • Üblicher Preis, der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangen Quartal
  • Zuschlag gemäß KWK-G
  • Entgelt für dezentrale Einspeisung (Weitere Informationen finden Sie in der nebenstehenden Downloaddatei auf dem Preisblatt 5)


Voraussetzung für eine Vergütung für Strom aus KWK-Anlagen ist ein Bescheid vom „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ oder eine Eingangsbestätigung gemäß Allgemeinverfügung. Weitere Informationen erhalten sie auf den Internetseiten der BAFA: www.bafa.de

Netzentgelte Strom 2024 PDF 130 KB

BHKW