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Steckerfertige PV-Anlage

Ihr Weg zur steckerfertigen PV-Anlage

01

1. Schritt

Anmeldung
Jeder Betreiber einer steckerfertigen Erzeugungsanlage ist dazu verpflichtet, die Anlage beim zuständigem Netzbetreiber anzumelden.
Die Anmeldung kann über unser digitales Anmeldeformular durchgeführt werden. 
 

02

2. Schritt

Interne Bearbeitung
Sobald die Anlage in unserem System erfasst wurde, erhalten Sie eine Rückmeldung von uns. Dort sind nochmal alle Daten aufgelistet.

03

3. Schritt

Zählermontage
Ein Zählertausch ist nicht notwendig, wenn die Anlage keine Einspeisung in das Netz vornimmt

Ihre Fragen zu steckerfertigen PV-Anlagen!

Benötige ich für den Anschluss von steckerfertigen PV-Anlagen eine Elektrofachkraft?

Ja. Wenn ein vorhandener Stromkreis genutzt werden soll, muss eine Elektrofachkraft prüfen, ob die Leitung für die Einspeisung ausreichend dimensioniert ist. Evtl. muss hier die vorhandene Sicherung gegen eine kleinere Sicherung getauscht werden, um den Stromkreis vor Überlastung und vor Brand zu schützen. Der normativ geforderte Austausch der Haushaltssteckdose (Schutzkontaktsteckdose) gegen eine spezielle Energiesteckdose, aber auch eine feste Installation muss durch eine Elektrofachkraft ausgeführt werden.

Muss ich meine steckerfertige PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur melden?

Ja, die Registrierung muss wie bei einer üblichen PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur vorgenommen werden.

Muss ich meine steckerfertige PV-Anlage beim Netzbetreiber melden?

Ja, die Anlage muss gemeldet werden. Haben Sie schon unser digitales Formular gesehen? Dieses ermöglicht eine unkomplizierte Anmeldung Ihrer steckerfertigen PV-Anlage!
Alternativ dazu haben Sie auch die Möglichkeit, folgendes Formular auszufüllen und an info@netze-odr.de zu senden.

Wie hoch ist die maximale Leistung?

Die maximale Leistung entspricht 600 VA.

Benötige ich einen neuen Zähler?

Ein Zählertausch ist nicht notwendig, wenn Ihre Anlage keine Einspeisung in das Netz vornimmt. 

Sollten Sie einen Zählerwechsel wünschen, teilen Sie uns dies bitte in der Anmeldung mit.

Ebenfalls muss bei einen Zählerwechsel eine Steckklemme vorhanden sein. Sollte diese noch nicht in Ihrer Anlage verbaut sein, dann muss im Installateurverzeichnis eingetragener Elektroinstallateur die Steckklemme einbauen. Zur Klärung, ob in Ihrem Zählerplatz bereits eine Steckklemme verbaut ist, wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.

Wann darf ich die Anlage in Betrieb nehmen?

Voraussetzung für die Inbetriebnahme ist, dass alle Anschlussbedingungen erfülllt sind, die sie durch Ihre Anmeldung bestätigt haben.

Ich habe bereits eine steckerfertige PV-Anlage. Kann ich zusätzlich eine weitere steckerfertige PV-Anlage zusätzlich anschließen?

Da Sie an der gleichen Anschlussnutzeranlage bereits eine steckerfertige PV-Anlage angeschlossen haben, dürfen Sie hier keine weitere steckerfertige PV-Anlage betreiben. Die zulässige maximale Leistung von 600 VA ist bereits erreicht. Falls Sie die Anlage trotzdem anschließen möchten, melden Sie diese bitte als PV-Anlage nach dem EEG bei uns an.

Was ist sonst noch zu beachten?

Alles Wissenswerte rund um Ihre Rechte und Pflichten finden Sie im EEG unter www.gesetze-im-internet.de und auf unserer Homepage unter Steckerfertige PV-Anlage sowie bei der VDE unter www.vde.com oder fragen Sie Ihre Elektrofachkraft.

Kontakt

Bei Fragen zur Anmeldung Ihrer steckerfertigen PV-Anlage, wenden Sie sich bitte an unser EEG-Team.