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Störung melden

Mitarbeiter arbeitet an einer Trafostation

Liegt bei Ihnen eine Störung vor?

Bitte bewahren Sie Ruhe! Bei einer Störung ist unsere 24/7 besetzte Leitstelle jederzeit telefonisch für Sie da und gibt Ihnen hilfreiche Tipps, was Sie bei einer Strom- oder Gasstörung beachten müssen.

Hinweis

Bei einer Störung können viele Einwohner Ihrer Stadt oder Gemeinde betroffen sein. Möglicherweise ist unsere Störungsnummer dann belegt. Seien Sie sich sicher: Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die gemeldeten Störungen zu beheben, um Sie schnellstmöglich wieder zu versorgen.

Stromstörung melden

Wenn Sie uns eine Stromstörung mitteilen möchten, rufen Sie uns einfach an:

07961/9336-1401

Darüber hinaus können Sie die Störung auch auf der Plattform stromausfall.de melden. Dank der „Schwarmintelligenz“ ergibt sich innerhalb kurzer Zeit ein sehr gutes Bild über das Ausmaß eines Stromausfalls.

Allerdings wird diese Meldung nicht automatisch an uns übertragen.

Mitarbeiter arbeitet an einer Trafostation

Gasstörung melden

Wenn Sie uns eine Gasstörung melden möchten, kontaktieren Sie uns unter:

07961/9336-1402

 

Kundendienst Gas

Störungscheck und Notfalltipps

01
Wo ist der Strom ausgefallen?

Ist zunächst nur ein Gerät betroffen oder das Licht in nur einem Raum ausgefallen? Vergewissern Sie sich, wo überall der Strom ausgefallen ist. Oft hat man es nur mit einem defekten Gerät oder einer kaputten Glühbirne zu tun.

02
Ist der Strom im ganzen Haus ausgefallen?

Überprüfen Sie den Stromverteilerkasten, die automatischen Sicherungen und falls vorhanden, den Fehlerstromschutzschalter (FI-Schutzschalter).

03
Sind mehrere Häuser oder Straßenzüge vom Stromausfall betroffen?

In diesem Fall handelt es sich wahrscheinlich um einen Stromausfall im Niederspannungsnetz. Das wäre ein Fall für uns!

Was tun, wenn der Strom weg ist?

Krisenvorsorge Gas

Versorgungssicherheit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten sind auch die Prämissen unseres Gasnetzes.

Der Gasengpass im Februar 2012 hat die Wichtigkeit und Notwendigkeit einer Krisenvorsorge verdeutlicht. Die Rechte und Pflichten des Netzbetreibers in diesem Fall sind rechtlich in § 16  bzw. § 16a  EnWG festgelegt. Durch netzbezogene und marktbezogene Maßnahmen soll eine Störung bzw. Gefährdung im Gasnetz vermieden und dadurch die Netzstabilität sichergestellt werden. Die Schaffung der entsprechenden technischen und organisatorischen Voraussetzungen ist Aufgabe des Netzbetreibers.

Zu diesem Zweck hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) einen Handlungsleitfaden entwickelt, der die Vorgehens- und Handlungsweise konkretisiert.

Auf nationaler Ebene regelt der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlichte Notfallplan Gas die Aufgaben, Rollen sowie Krisenkoordination und – kommunikation der Marktteilnehmer.

Die Einrichtung und Zusammenarbeit eines nationalen und lokalen Krisenteams und die Kommunikation mit allen Marktteilnehmern, unter anderem auch betroffener Netzkunden, sind für die Prävention und Bewältigung von Krisensituationen unumgänglich. Die Differenzierung von Letztverbrauchergruppen sind hierbei zu berücksichtigen (lastganggemessene Kunden, systemrelevante Gaskraftwerke, geschützte Haushaltskunden, etc.).

Im Falle von systemrelevanten Lastabschaltungen erfolgt eine Information der hiervon betroffenen Netzkunden und Marktpartnern.

Zur Aktualisierung Ihrer Kontaktdaten verwenden Sie bitte das Formular im Downloadbereich und senden Sie dieses an folgende Postadresse:

Netze ODR GmbH
Unterer Brühl 2
73479 Ellwangen