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Steuerbarkeitscheck

nach §12 Abs. 2a-h EnWG

Der Steuerbarkeitscheck im Überblick

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§12 2a-h EnWG) sind alle Netzbetreiber in Deutschland verpflichtet, die Steuerbarkeit von Erzeugungs- und Speicheranlagen jährlich zu überprüfen. Ziel ist es, die zuverlässige Steuerung dieser Anlagen im Bedarfsfall sicherzustellen und damit die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten. 

Welche Anlagen sind betroffen?

Vom Steuerbarkeitscheck betroffen sind alle Anlagen, die 

  • eine Nennleistung von ≥ 100 kW haben oder 

  • durch den Netzbetreiber fernsteuerbar sind 

Eine Voraussetzung ist zudem, dass die Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert ist. 

Welche Anlagen sind ausgenommen?

Nicht vom Steuerbarkeitscheck betroffen sind: 

  • Anlagen, die im laufenden Jahr bereits durch Redispatch geregelt wurden 

  • Notstrom- oder Netzersatzanlagen 

  • Erzeugungsanlagen ohne Einspeisung in das öffentliche Netz 

Gemeinsam für ein stabiles Stromnetz

Mit dem Steuerbarkeitscheck leisten wir einen wichtigen Beitrag zur sicheren und zuverlässigen Energieversorgung. Durch die regelmäßige Überprüfung stellen wir sicher, dass angeschlossene Anlagen jederzeit technisch steuerbar sind, Leistungsanpassungen im Bedarfsfall zuverlässig umgesetzt werden können und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. 

Weiterführende Links zum Steuerbarkeitscheck

01

§12 EnWG
Alle Informationen zum §12 EnWG finden Sie hier.

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02

Leitlinien Steuerbarkeitscheck
Alle Informationen den Leitlinien Steuerbarkeitscheck finden Sie hier.

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03

Markenstammdatenregister
Alle Informationen zum Markenstammdatenregister finden Sie hier.

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