Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§12 2a-h EnWG) sind alle Netzbetreiber in Deutschland verpflichtet, die Steuerbarkeit von Erzeugungs- und Speicheranlagen jährlich zu überprüfen. Ziel ist es, die zuverlässige Steuerung dieser Anlagen im Bedarfsfall sicherzustellen und damit die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten.
Der Steuerbarkeitscheck im Überblick
Welche Anlagen sind betroffen?
Vom Steuerbarkeitscheck betroffen sind alle Anlagen, die
eine Nennleistung von ≥ 100 kW haben oder
durch den Netzbetreiber fernsteuerbar sind
Eine Voraussetzung ist zudem, dass die Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert ist.
Welche Anlagen sind ausgenommen?
Nicht vom Steuerbarkeitscheck betroffen sind:
Anlagen, die im laufenden Jahr bereits durch Redispatch geregelt wurden
Notstrom- oder Netzersatzanlagen
Erzeugungsanlagen ohne Einspeisung in das öffentliche Netz
Gemeinsam für ein stabiles Stromnetz
Mit dem Steuerbarkeitscheck leisten wir einen wichtigen Beitrag zur sicheren und zuverlässigen Energieversorgung. Durch die regelmäßige Überprüfung stellen wir sicher, dass angeschlossene Anlagen jederzeit technisch steuerbar sind, Leistungsanpassungen im Bedarfsfall zuverlässig umgesetzt werden können und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.