- Der Wechsel ist nur bei vollständigen und korrekten Stammdaten möglich (z. B. Marktlokations-ID).
- Rückwirkende Wechsel sind nicht mehr zulässig.
- Der Wechselprozess betrifft ausschließlich den Strombereich. Gasverträge sind derzeit nicht betroffen.
24-Stunden-Lieferantenwechsel
Was ist der 24-Stunden-Lieferantwechsel?
2021 hat der Bundestag die Energiewirtschafts-Novelle verabschiedet. Im Rahmen dessen hat die Bundesnetzagentur die Umsetzung des 24-Stunden-Lieferantenwechsel [Beschluss BK6-22-024] beschlossen. Dieser Beschluss sieht vor, dass der Wechsel des Stromlieferanten ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden möglich sein muss.
Was bedeutet das für uns als Netzbetreiber?
Als Netzbetreiber sind wir für die technische Abwicklung des Lieferantenwechsels zuständig. Wir stellen sicher, dass die Marktprozesse gemäß den Vorgaben korrekt und fristgerecht umgesetzt werden.
Hinweis gemäß § 7a EnWG (Unbundling)
Wir sind ein rechtlich und organisatorisch unabhängiger Netzbetreiber. Diese Informationen dienen ausschließlich der neutralen Marktkommunikation und richten sich an alle Marktpartner gleichermaßen. Wir nehmen keinen Einfluss auf die Wahl Ihres Stromlieferanten.
Ihre Vorteile im Überblick
01
Schneller Wechsel:
Der neue Lieferant beliefert Sie bereits am nächsten Werktag.
02
Keine Unterbrechung:
Die Stromversorgung bleibt durchgehend gesichert.
03
Mehr Flexibilität:
Sie können schneller auf Preisänderungen reagieren.