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Gas

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben finden Sie hier alle Informationen zum Gasnetz!

Netzentgelte

Gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 3 der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze wird die festgelegte Erlösobergrenze in neue Netznutzungsentgelte umgesetzt. Die aktuellen Preisblätter sowie Preisblätter der letzten Jahre sind hier veröffentlicht.

Weiter Informationen zu den Mehr- oder Mindermengenabrechnungen finden Sie beim BDEW unter: www.bdew.de/energie/mehr-mindermengenabrechnung-strom

Netzzugang

Kooperationsvereinbarung

Die Netze ODR ist Vertragspartner der „Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen“, in der neben der Zusammenarbeit zwischen den Gas-Netzbetreibern auch der Netzzugang und zugehörige Verträge geregelt werden.

Sie finden den Wortlaut in der jeweils aktuellen Fassung hier.

Netznutzung

Synthetische Standardlastprofile

Bei Kunden die eine Jahresverbrauchsmenge kleiner als 1,5 Millionen Kilowattstunden und eine Leistung mit weniger als 500 Kilowatt haben wickeln wir den Erdgastransport über sogenannte Standardlastprofile ab.

Die Netze ODR wendet das sogenannte synthetische Verfahren und Profile des BGW an, die in Zusammenarbeit mit der TU-München entwickelt wurden.

Die Anwendung der Lastprofile beruht auf der stündlichen Aufteilung des Verbrauchs eines „typischen“ Kunden. Dies bedeutet, dass der Verbrauch spezieller Kundengruppen wie z. B. Einfamilienhäuser oder Bäckereien analysiert und für jede Stunde eines Jahres eine Verbrauchsverteilung berechnet wurde. Diese Verteilung wird durch gasverbrauchsabhängige Faktoren wie z. B. Gebäudedämmstandard und Warmwasserbereitung ergänzt.

Bei der Netze ODR wird der Letztverbraucher entsprechend den Angaben des Transportkunden zu einer Kundengruppe und damit einer Lastprofilkategorie zugeordnet und Ihre Verbrauchsmengen entsprechend dem Einfluss der Tagesmitteltemperatur des vergangenen Jahres auf alle Stunden des Verbrauchszeitraums verteilt. Die Netze ODR ordnet alle Kunden der Baualtersklasse und dem Versorgungsgrad 11 = Deutschland sowie der Windklasse 0 zu. Ergänzend erhalten Sie die nötigen Sigmoid-Koeffizienten und Stundenaufteilungen als Service von uns.


Messstation

Die maßgebende Temperaturmessstelle für alle Marktgebiete der Netze ODR ist die Meteomedia Messstation des Deutschen-Wetter-Dienstes „Ellwangen-Rindelbach“ (Meteomedia).

Zur Nominierung der Verbrauchsmengen der Standardlastprofilkunden benötigen Sie um 12:00 Uhr des aktuellen Tages die Prognosetemperaturen für den Resttag und des Folgetages, sowie die Istwerte der Tagesmitteltemperatur des jeweiligen Vortages.

Die Netze ODR führt ein Differenzmengenkonto der Mengen die zwischen Temperaturprognosen und Istwerten entstehen. Die Berechnung oder Vergütung dieser Mengen erfolgt entsprechend den veröffentlichten Preisen. Nach Feststellung der tatsächlichen Ausspeisemenge durch Ablesung am Ende des vereinbarten Zeitraumes erfolgt die endgültige Abrechnung je Kunde. Über den genannten Mengengrenzen von 1,5 Millionen Kilowattstunden; 500 Kilowatt ist der Einbau einer Leistungsmessung mit Datenfernübertragungseinrichtung erforderlich (RLM).

Bei gemessenen Stundenwerten spricht man von Lastgängen.

Referenzbrennwert

Der Referenzbrennwert (z.B. für Hochrechnung / Abschlagsermittlung) beträgt aktuell 11,2 kWh/Nm3.

Grund- und Ersatzversorgung

Grundversorger ist nach §36(2) EnWG derjenige Energiehändler, der in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die meisten Haushaltskunden beliefert.

Der Grundversorger ist verpflichtet, jeden Haushaltskunden in diesem Netzgebiet zu veröffentlichten Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen zu versorgen.

Haushaltskunden in diesem Sinne sind Kunden, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen (Definition nach §3 (22) EnWG).

Netzbetreiber sind verpflichtet, den Grundversorger alle drei Jahre zum 01. Juli festzustellen und das Ergebnis bis zum 30. September im Internet zu veröffentlichen.
Die Grundversorgungspflicht umfasst auch die Ersatzversorgung für die Fälle bzw. Zeiträume, in denen der Energiebezug einer Kundenanlage keinem Liefervertrag oder der Lieferung eines Energiehändlers zugeordnet werden kann (§38 EnWG).


Gültig ab 2022:

  • Der Grundversorger für unser Gasverteilnetz in 89561 Dischingen gültig ab 01.01.2022 bis 31.12.2024 ist

    Stadtwerke Heidenheim regio GmbH
    Meeboldstraße 1
    89522 Heidenheim

    Nähere Informationen über deren Bedingungen und Preise erhalten Sie www.stadtwerke-heidenheim.de.

 

  • Der Grundversorger für unser übriges Gasverteilnetz gültig ab 01.01.2022 bis 31.12.2024 ist

    EnBW Ostwürttemberg DonauRies Aktiengesellschaft
    Bereich Energievertrieb
    Unterer Brühl 2
    73479 Ellwangen

    Nähere Informationen über deren Bedingungen und Preise erhalten Sie www.odr.de.

Gültig ab 2019:

  • Der Grundversorger für unser Gasverteilnetz in 89561 Dischingen gültig ab 01.01.2019 bis 31.12.2021 ist

    Stadtwerke Heidenheim regio GmbH
    Meeboldstraße 1
    89522 Heidenheim

    Nähere Informationen über deren Bedingungen und Preise erhalten Sie www.stadtwerke-heidenheim.de.

 

  • Der Grundversorger für unser übriges Gasverteilnetz gültig ab 01.01.2019 bis 31.12.2021 ist

    EnBW Ostwürttemberg DonauRies Aktiengesellschaft
    Bereich Energievertrieb
    Unterer Brühl 2
    73479 Ellwangen

    Nähere Informationen über deren Bedingungen und Preise erhalten Sie www.odr.de.

Gleichbehandlungsbericht

Hier finden Sie den Gleichbehandlungsbericht der EnBW Energie Baden-Württemberg AG nach §7a Abs. 5 EnWG für die Kern- und einbezogenen Beteiligungsgesellschaften des EnBW Konzerns.