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Ladestation/Wallbox

Ladestation / Wallbox für Zuhause

Die Zahl der Elektrofahrzeuge steigt immer weiter. Dafür muss nicht nur die Ladeinfrastruktur ausgebaut werden, sondern auch das Stromnetz gerüstet sein, um Ihnen das Laden Zuhause zu ermöglichen.

Die Netze ODR bereitet sich auf die anstehenden Herausforderungen vor und steht allen E-Mobilisten mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Ihre private Ladestation geht.

Schritt für Schritt zur eigenen Ladestation

01
Installateur suchen

Für die Bewertung der Installation vor Ort empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Elektroinstallateur in Verbindung zu setzen.
Nutzen Sie hierzu die eingetragenen Installationsfachbetriebe.

02
Ladestation anmelden

Ladestationen mit einer Anschlussleistung bis einschließlich 11 kW sind meldepflichtig und müssen der Netze ODR zur Information mitgeteilt werden.
Sie können nach der Mitteilung an uns eingebaut werden.

Hinweis:
Für Ladestationen mit einer Leistung von mehr als 11 kW gilt eine Anmelde- und Genehmigungspflicht.
Beachten Sie hierfür Schritt Nr. 3

03
Genehmigung der Anlage

Verfügt Ihre geplante Ladestation über eine Leistung von mehr als 11 kW gilt eine Anmelde- und Genehmigungspflicht. Dabei muss die Netze ODR der Installation explizit zustimmen, d.h. wir überprüfen erst, ob wir die gewünschte Ladeleistung an Ihrem Hausanschluss zur Verfügung stellen können oder ob wir den Hausanschluss bzw. das vorgelagerte Netz verstärken müssen

04
Bau der Ladestation

Für die Ausführung ist ebenfalls die Beauftragung eines eingetragenen Elektroinstallateurs notwendig.

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KfW-Förderprogramm

Seit November 2020 kann bei der KfW eine Förderung für die Beschaffung und Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlichen Bereich beantragt werden. Ziel der Förderung ist es, Privatpersonen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen. Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Bankkonto überwiesen wird.  

Das Wichtigste in Kürze

Ihre Fragen zu Ladestationen!

Welche Ladestationen genehmigt die Netze ODR für das zu Hause Laden?

Eine Ladeeinrichtung mit einem maximalen Leistungsbezug von 11 kW ist an allen Netzverknüpfungspunkten möglich. Sie muss dem Netzbetreiber nur angezeigt werden und erfordert keine Genehmigung des Netzbetreibers.

Im Umfeld „Zuhause-Laden“ ist eine Ladeleistung von 11 kW für die allermeisten Fälle mehr als ausreichend. Ein Fahrzeug, das z. B. um 18:00 Uhr abends bis 07:00 Uhr des Folgetags am Ladepunkt angeschlossen ist, kann bei einem Leistungsbezug von 11 kW eine Energiemenge von 140 kWh „tanken“. Das entspricht bei einem Fahrstrombedarf von 20 kWh/100 km einer Strecke von 700 km – eine ganze Menge, auch wenn sich diese Strecke auf mehr als ein Fahrzeug aufteilt. 

In begründeten Fällen und abhängig von der Netzsituation besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, einen Ladepunkt mit einem Leistungsbedarf von 22 kW oder mehr anzuschließen. 

Warum gibt es bei 22 kW Ladestationen Einschränkungen in der Genehmigung?

Eine 22 kW Ladestation beansprucht die Netzkapazität wesentlich mehr als eine 11 kW Ladestation. In den nächsten Jahren rechnen die Netzbetreiber mit einem deutlichen Hochlauf der Elektromobilität. Durch eine Reduktion der Ladeleistung möchten wir sicherstellen, dass jeder unserer Kunden die Möglichkeit hat, eine Ladestation bei sich einzurichten und sein E-Fahrzeug zuhause zu laden. 

Zukünftig werden die Netzbetreiber über eine intelligente Netzsteuerung sicherstellen, dass die Ladeleistung nur dann beschränkt wird, wenn ein Netzengpass vorliegt. Die dazu notwendigen gesetzlichen Regelungen §14a EnWG sowie Steuerungslösungen und Standards werden derzeit noch von Herstellern und Verbänden gemeinsam entwickelt. 

Wer ist für den Einbau einer Ladestation in Mehrfamilienhäusern zuständig?

Der Einbau von Ladestationen in Mehrfamilienhäusern ist Aufgabe des Eigentümers bzw. der Eigentümergemeinschaft. Für jeden Mieter ist der Eigentümer der Wohnung der Ansprechpartner.

Wie wird der Ladestrombezug in Mehrfamilienhäusern abgerechnet?

Hierfür gibt es zwei Lösungen:

1. Lösung:
Jede Ladesäule ist einer Wohnung zugeordnet und wird über deren Zähler abgerechnet. 

2. Lösung:
Die Abrechnung der Ladeleistung erfolgt über einen Mobilitätsdienstleister. Ein separater Zähler zählt die elektrische Energie, die über die Ladepunkte abgegeben wird. Über eine elektronische Chipkarte identifiziert sich jeder Benutzer vor dem Ladevorgang und sorgt so dafür, dass die Kosten der bezogenen elektrischen Energie auf sie/ihn verrechnet werden können.

Ich möchte mehr als eine Ladestation installieren, was muss ich beachten?

Bei zwei oder mehreren Ladestationen muss ein Lademanagement sichergestellt werden. Wenn an mehreren Ladepunkten gleichzeitig Fahrzeuge geladen werden, kann in Summe, die am Netzanschluss zulässige Leistung überschritten werden. Die Folge könnte unter anderem die Versorgungsunterbrechung für das Gebäude sein.

Um dies zu vermeiden, bietet der Markt Ladepunkte an, die an ein übergeordnetes Lademanagement angeschlossen sind. In diesem Lademanagement wird ein Wert für die maximale gleichzeitig bezogene Ladeleistung eingestellt. Das Lademanagement teilt die verfügbare Ladeleistung an alle angeschlossenen Fahrzeuge auf. Sobald ein Fahrzeug seinen Ladevorgang beendet, stellt das Lademanagement diese Leistung den anderen Fahrzeugen zur Verfügung.

Ist der Betrieb einer ortsveränderlichen Ladeeinrichtung zulässig?

Der Einsatz einer ortsveränderlichen Ladeeinrichtung ist grundsätzlich zulässig. Wie bei der fest installierten Ladeeinrichtung gilt in gleicher Weise:

Der Anschluss einer Ladeeinrichtung bis 11 kW (bzw. eigentlich 12 kVA) ist beim Netzbetreiber anzumelden. Der Anschluss einer Ladeeinrichtung mit höherer Leistung ist genehmigungspflichtig. Der Netzbetreiber benötigt diese Anmeldung, damit sichergestellt werden kann, dass eine für alle angemeldeten Anlagen ausreichende Netzkapazität besteht und das Netz bei Bedarf rechtzeitig ausgebaut wird. Bitte verwenden Sie das auf dieser Website zum Download bereitgestellte Formular.

Wichtiger Sicherheitshinweis:
Die Elektroinstallation des Gebäudes und der Anschluss der Ladeeinrichtung an diese Installation (z.B. CEE-Steckdose) müssen für die Ladeleistung ausreichend dimensioniert und geschützt sein. Dies kann nur Ihr Installateur als Fachmann bewerten. Beim Bezug von Ladestrom handelt es sich um eine hohe Leistung, die über einen längeren Zeitraum gleichbleibend als Dauerleistung durch Netz und Steckdose übertragen wird. Wenn die Leitungen im Gebäude und der Steckeranschluss für diese Leistung nicht ausreichend dimensioniert sind oder wenn aufgrund von Korrosion und Alterung an den Anschlussklemmen ein erhöhter Übergangswiderstand auftritt, dann kann es zu Überhitzung und der Gefahr von Bränden kommen. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Installation ist der Betreiber des Gebäudenetzes, im allgemeinen der Eigentümer.