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Ladestation & Wallbox

Ladestation / Wallbox für Zuhause

Die Zahl der Elektrofahrzeuge steigt immer weiter. Dafür muss nicht nur die Ladeinfrastruktur ausgebaut werden, sondern auch das Stromnetz gerüstet sein, um Ihnen das Laden Zuhause zu ermöglichen.

Die Netze ODR bereitet sich auf die anstehenden Herausforderungen vor und steht allen E-Mobilisten mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Ihre private Ladestation geht.

Schritt für Schritt zur eigenen Ladestation

01
Installateur suchen

Für die Bewertung der Installation vor Ort empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Elektroinstallateur in Verbindung zu setzen.
Nutzen Sie hierzu die eingetragenen Installationsfachbetriebe.

 

02
Ladestation anmelden

Ladestationen mit einer Anschlussleistung bis einschließlich 11 kW sind meldepflichtig und müssen der Netze ODR zur Information mitgeteilt werden. Dies erledigt Ihr Elektrofachbetrieb für Sie. 
Sie können nach der Mitteilung an uns eingebaut werden.

Im Zuge der Anmeldung Ihrer Ladestation durch Ihren Elektrofachbetrieb bestätigt dieser in Ihrem Namen die privat Nutzung als auch die Art und Weise wie die Steuerbarkeit der steuerbaren Verbrauchseinrichtung bei Ihnen umgesetzt wurde. Dies sind ab dem 01.01.2024 notwendige Voraussetzungen, die aus der Neuregelung des §14a EnWG entstehen. Detailliertere Informationen hierzu finden Sie hier

Hinweis:
Für Ladestationen mit einer Leistung von mehr als 11 kW gilt eine Anmelde- und Genehmigungspflicht.
Beachten Sie hierfür Schritt Nr. 3

03
Genehmigung der Anlage

Verfügt Ihre geplante Ladestation über eine Leistung von mehr als 11 kW gilt eine Anmelde- und Genehmigungspflicht. Dabei muss die Netze ODR der Installation explizit zustimmen, d.h. wir überprüfen erst, ob wir die gewünschte Ladeleistung an Ihrem Hausanschluss zur Verfügung stellen können oder ob wir den Hausanschluss bzw. das vorgelagerte Netz verstärken müssen

04
Bau der Ladestation

Für die Ausführung ist ebenfalls die Beauftragung eines eingetragenen Elektroinstallateurs notwendig.

Das Wichtigste in Kürze

Ihre Fragen zu Ladestationen!

Welche Ladestationen genehmigt die Netze ODR für das zu Hause Laden?

Eine Ladeeinrichtung mit einem maximalen Leistungsbezug von 11 kW ist an allen Netzverknüpfungspunkten möglich. Sie muss dem Netzbetreiber nur angezeigt werden und erfordert keine Genehmigung des Netzbetreibers, Ladeeinrichtungen mit höherer Leistung sind genehmigungspflichtig. 

Im Umfeld „Zuhause-Laden“ ist eine Ladeleistung von 11 kW für die allermeisten Fälle mehr als ausreichend. Ein Fahrzeug, das z. B. um 18:00 Uhr abends bis 07:00 Uhr des Folgetags am Ladepunkt angeschlossen ist, kann bei einem Leistungsbezug von 11 kW eine Energiemenge von 140 kWh „tanken“. Das entspricht bei einem Fahrstrombedarf von 20 kWh/100 km einer Strecke von 700 km – eine ganze Menge, auch wenn sich diese Strecke auf mehr als ein Fahrzeug aufteilt. 

Können auch mehrere 11 kW Ladestationen oder Ladestationen mit einer Leistung größer 12 kVA an meinem bestehenden Hausanschluss angeschlossen werden?

Diese Frage ist leider sehr individuell und kann nicht pauschal beantwortet werden, weshalb Ladestationen dann auch genehmigungspflichtig sind. Einer der Gründe hierfür ist, das ältere Hausanschlüsse nicht auf die heutigen Anforderungen (Wärmepumpe, E-Mobilität, …) ausgelegt wurden. 

Die vertraglich vereinbarte Maximalleistung, finden Sie in Ihrem Netzanschlussvertrag. Überschreiten Sie diese Leistung, haben Sie zwei Möglichkeiten: 

  1. Ihr Elektriker beantragt eine Anschlussänderung bei uns, die eine Leistungserhöhung beinhaltet und/oder
  2. Bei zwei oder mehreren Ladestationen verbauen Sie ein Lade- oder Energiemanagement. 
     

Bitte lassen Sie sich hierzu von Ihrem Elektriker beraten. 

Was ist ein Lademanagement oder Energiemanagement?

Bei einem Lademanagement wird bspw. ein Wert für die maximale gleichzeitig bezogene Ladeleistung eingestellt, sodass die zulässige Leistung am Hausnanschluss nicht überschritten wird. Das Lademanagement teilt die verfügbare Ladeleistung an alle angeschlossenen Fahrzeuge auf. Sobald ein Fahrzeug seinen Ladevorgang beendet, stellt das Lademanagement diese Leistung den anderen Fahrzeugen zur Verfügung.

Das Energiemanagement berücklichtigt auch weitere angeschlossene Verbraucher und verteilt die zulässige Leistung an den jeweiligen Verbraucher, wie von Ihnen gewünscht. 

Was ist bei Ladestationen in Mehrfamilienhäusern zu berücksichtigen?

In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich durch Ihren Elektriker oder Elektroplaner beraten zu lassen - auch hinsichtlich der Gleichzeitigkeitsfaktoren, die angesetzt werden können. Der Gleichzeitigkeitsfaktor berücksichtigt, dass nicht alle E-Fahrzeuge gleichzeitig geladen werden und reduziert dadurch die benötigte Leistung am Hausanschluss. Bei einer Eigentümergemeinschaft ist die Abstimmung untereinander wichtig, um hier eine gemeinsame Lösung für das Gebäude zu finden, zumal der Hausanschluss unter das Gemeinschaftseigentum fällt und die Wallboxen ggf. miteinander kommunizieren müssen. Zudem benötigen Sie die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.

Wer ist für den Einbau einer Ladestation in Mehrfamilienhäusern zuständig?

Der Einbau von Ladestationen in Mehrfamilienhäusern ist Aufgabe des Eigentümers bzw. der Eigentümergemeinschaft. Für jeden Mieter ist der Eigentümer der Wohnung der Ansprechpartner.

Wie wird der Ladestrombezug in Mehrfamilienhäusern abgerechnet?

Hierfür gibt es zwei Lösungen:

1. Lösung:
Jede Ladesäule ist einer Wohnung zugeordnet und wird über deren Zähler abgerechnet. 

2. Lösung:
Die Abrechnung der Ladeleistung erfolgt über einen Mobilitätsdienstleister. Ein separater Zähler zählt die elektrische Energie, die über die Ladepunkte abgegeben wird. Über eine elektronische Chipkarte identifiziert sich jeder Benutzer vor dem Ladevorgang und sorgt so dafür, dass die Kosten der bezogenen elektrischen Energie auf sie/ihn verrechnet werden können.

Ist der Betrieb einer ortsveränderlichen Ladeeinrichtung zulässig?

Der Einsatz einer ortsveränderlichen Ladeeinrichtung ist grundsätzlich zulässig. Wie bei der fest installierten Ladeeinrichtung gilt in gleicher Weise:

Der Anschluss einer Ladeeinrichtung bis 11 kW (bzw. eigentlich 12 kVA) ist beim Netzbetreiber anzumelden. Der Anschluss einer Ladeeinrichtung mit höherer Leistung ist genehmigungspflichtig. Der Netzbetreiber benötigt diese Anmeldung, damit sichergestellt werden kann, dass eine für alle angemeldeten Anlagen ausreichende Netzkapazität besteht und das Netz bei Bedarf rechtzeitig ausgebaut wird. Bitte verwenden Sie das auf dieser Website zum Download bereitgestellte Formular.

Wichtiger Sicherheitshinweis:
Die Elektroinstallation des Gebäudes und der Anschluss der Ladeeinrichtung an diese Installation (z.B. CEE-Steckdose) müssen für die Ladeleistung ausreichend dimensioniert und geschützt sein. Dies kann nur Ihr Installateur als Fachmann bewerten. Beim Bezug von Ladestrom handelt es sich um eine hohe Leistung, die über einen längeren Zeitraum gleichbleibend als Dauerleistung durch Netz und Steckdose übertragen wird. Wenn die Leitungen im Gebäude und der Steckeranschluss für diese Leistung nicht ausreichend dimensioniert sind oder wenn aufgrund von Korrosion und Alterung an den Anschlussklemmen ein erhöhter Übergangswiderstand auftritt, dann kann es zu Überhitzung und der Gefahr von Bränden kommen. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Installation ist der Betreiber des Gebäudenetzes, im allgemeinen der Eigentümer.