Netzsicherheitsmanagement

PV-Freifläche

Allgemeines

Je nach Leistung Ihrer Erzeugungsanlage sind verschiedene technische Einrichtungen zu installieren, die die Steuerung der Anlage durch uns als Netzbetreiber erlauben. Dies ist eine Pflicht aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und trägt zur Stabilisierung des Stromnetzes bei.

Vor Inbetriebnahme 25.02.2025

Installierte LeistungTechnische Einrichtungen bei Neuanlagen
Bis 25 kW(p)keine Maßnahmen nötig
Über 25 bis 100 kW(p)Tonfrequenzrundsteuerempfänger (TRE)
Über 100 kW(p)Tonfrequenzrundsteuerempfänger (TRE)
Ab 950 kW(p)Fernwirktechnik (FWA)

 

Ab Inbetriebnahme 25.02.2025 ist für alle Anlagen, welche keine Direktvermarktung als Veräußerungsform gewählt haben, folgendes erforderlich:

Installierte LeistungTechnische Einrichtungen bei Neuanlagen
< 25 kW(p)*Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 60% der installierten Leistung am Netzverknüpfungspunkt
≥ 25 bis < 100 kW(p)

Tonfrequenzrundsteuerempfänger (TRE) + *Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 60% der installierten Leistung am Netzverknüpfungspunkt

Ab 100 kW(p)Tonfrequenzrundsteuerempfänger (TRE)
Ab 950 kW(p)Fernwirktechnik (FWA)

 

*Dies ist bis zum Einbau eines intelligenten Messsystem sowie einer Steuerungseinrichtung (§29 Abs. 1 Nr. MSbG) und der erfolgten erstmaligen Testung der Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber umzusetzen.

 

Informationen zu den Bestandsanlage:

Die Entfernung der 70%-Regelung ist für Bestandsanlagen ab dem 25.02.2025 nicht mehr erlaubt.

Wie kann ich einen Tonfrequenzrundsteuerempfänger (TRE) bestellen?

01

Anmeldung einer Erzeugungsanlage

Die Erzeugungsanlage wird vom Anlagenbetreiber  über unser Anmeldeformular oder von der Elektrofachkraft über unser Onlineportal angemeldet.

02

Bereitstellung des Bestellformulars

Mit der Mitteilung zum Netzverknüpfungspunkt, erhalten Sie für Anlagen größer 25 kWp automatisch ein Bestellformular, mit dem Sie den Rundsteuerempfänger bei uns erwerben können. 

Sollten Sie trotz kleinerer Anlagen einen Rundsteuerempfänger wünschen, dann melden Sie sich gerne bei uns.

03

Meldung der Inbetriebnahme

Ihre Elektrofachkraft installiert den Tonfrequenzrundsteuerempfänger (TRE) und meldet uns die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage fertig. Auf dieser Fertigmeldung wird die Angabe zum Netzsicherheitsmanagement von ihm eingetragen.

Pflicht zur Meldung des Netzsicherheitsmanagements an den Netzbetreiber

Die Meldung der Maßnahmen zum Netzsicherheitsmanagement sind Voraussetzung für die Auszahlung der Einspeisevergütung. Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die Steuereinrichtung stets in technisch einwandfreiem Zustand zu halten.