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Netzsicherheitsmanagement

Allgemeines

Je nach Leistung Ihrer Erzeugungsanlage sind verschiedene technische Einrichtungen zu installieren, die die Steuerung der Anlage durch uns als Netzbetreiber erlauben. Dies ist eine Pflicht aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und trägt zur Stabilisierung des Stromnetzes bei.

Installierte LeistungTechnische Einrichtungen bei Neuanlagen
Bis 25 kW(p)keine Maßnahmen nötig
Über 25 bis 100 kW(p)Tonfrequenzrundsteuerempfänger (TRE)
Über 100 kW(p)Tonfrequenzrundsteuerempfänger (TRE)
Ab 950 kW(p)Fernwirktechnik (FWA)

Unter der folgenden Ansicht finden Sie eine Übersicht der Regelungen, welche mit Inkrafttreten des EEG 2023 für Neuanlagen und Bestandsanlagen bis zu einer Leistung von 25,0 kWp gelten:

Entfall der 70 %-Regelung

Neuanlagen bis 25 kWp

Für Neuanlagen bis 25 kWp, die nach dem 14.09.2022 in Betrieb genommen wurden, sind keine Maßnahmen zum Netzsicherheitsmanagement mehr zu berücksichtigen. Die bisherige Pflicht zur Installation eines Tonfrequenzrundsteuerempfängers (TRE) oder der Begrenzung der maximalen Einspeisemenge auf 70 % entfällt nach dem EEG 2023.

Entfall der 70 %-Regelung

Bestandsanlagen bis 7 kWp

Seit 1. Januar 2023 entfällt die 70 %-Grenze - auch für Anlagen, die vor dem 15.09.2022 in Betrieb genommen wurden. Es können nun bis zu 100 % der erzeugten Leistung in das Stromnetz eingespeist werden. Setzen Sie sich für weitere Informationen mit Ihrer Elektrofachkraft in Verbindung.
Bitte melden Sie Änderungen bei uns über das folgende Formular: Änderungsformular PV.

Keine Änderung

Bestandsanlagen über 7 bis 25 kWp

Für Anlagen, die vor dem 15.09.2022 in Betrieb genommen wurden, gilt: Die bisherigen Maßnahmen zum Netzsicherheitsmanagement - Einspeisung von maximal 70 % der erzeugten Leistung oder Nutzung eines Tonfrequenzrundsteuerempfängers (TRE) - sind weiter verpflichtend. Es besteht kein Handlungsbedarf.

 

Wie kann ich einen Tonfrequenzrundsteuerempfänger (TRE) bestellen?

01

Anmeldung einer Erzeugungsanlage

Die Erzeugungsanlage wird vom Anlagenbetreiber  über unser Anmeldeformular oder von der Elektrofachkraft über unser Onlineportal angemeldet.

02

Bereitstellung des Bestellformulars

Mit der Mitteilung zum Netzverknüpfungspunkt, erhalten Sie für Anlagen größer 25 kWp automatisch ein Bestellformular, mit dem Sie den Rundsteuerempfänger bei uns erwerben können. 

Sollten Sie trotz kleinerer Anlagen einen Rundsteuerempfänger wünschen, dann melden Sie sich gerne bei uns.

03

Meldung der Inbetriebnahme

Ihre Elektrofachkraft installiert den Tonfrequenzrundsteuerempfänger (TRE) und meldet uns die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage fertig. Auf dieser Fertigmeldung wird die Angabe zum Netzsicherheitsmanagement von ihm eingetragen.

Pflicht zur Meldung des Netzsicherheitsmanagements an den Netzbetreiber

Die Meldung der Maßnahmen zum Netzsicherheitsmanagement sind Voraussetzung für die Auszahlung der Einspeisevergütung. Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die Steuereinrichtung stets in technisch einwandfreiem Zustand zu halten.