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Planer und Bauunternehmer
Hier stehen Ihnen relevante Informationen zur Verfügung.
Leitungsauskunft
Holen Sie sich jetzt die Leitungsauskunft ein, denn es besteht Erkundigungs- und Sicherungspflicht. Die Pflicht zum Einholen einer Leitungsauskunft gilt sowohl für die ausführende Firma als auch für Subunternehmen und Privatpersonen.
Alle Informationen zur Einführung des Mehrspartenhausanschlusses (MSH) für Gebäude mit und ohne Keller sind in der Broschüre "Einführung Mehrspartenhausanschluss" zusammengefasst!
Für die Beantragung des Netzanschlusses nutzen Sie bitte unser Netzanschlussportal!
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