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Netzanschluss: Vergabeverfahren und Priorisierung

Effizienz und Transparenz bei der Zuteilung knapper Netzanschlusskapazitäten

UW Nördlingen

Hier erhalten Gewerbe- und Industriekunden, Speicherbetreiber und Projektentwickler einen Überblick über alle Verfahren, nach denen die Netze ODR Netzanschlüsse und Leistungserhöhungen vergibt – transparent, fair und diskriminierungsfrei.

Warum brauchen wir neue Regeln für die Vergabe von Netzanschlüssen?

Die Nachfrage nach Netzanschlüssen und Netzkapazitäten wächst derzeit schneller, als der notwendige Netzausbau umgesetzt werden kann. Wir investieren kontinuierlich in den Ausbau und die Steuerung unseres Netzes. Die Anpassung des Vergabeverfahrens ist ein wichtiger Baustein, um die Daseinsvorsorge weiterhin zuverlässig sicherzustellen.

Seit August 2026 erfolgen die Reservierung von Leistung und die Vergabe von Netzanschlüssen oder einer Leistungserhöhung nach einem überarbeiteten Verfahren, das wir Ihnen auf dieser Webseite vorstellen. Damit stellen wir sicher, dass verfügbare Netzanschlussleistungen auch künftig transparent, fair und diskriminierungsfrei vergeben werden.

Vergabe von Netzanschlüssen

Künftig werden je nach Anschlussart und Leistungsebene unterschiedliche Verfahren für die Vergabe von Netzanschlüssen oder einer Leistungserhöhung angewendet. Die nachfolgende Übersicht fasst die Regelungen zusammen.

Vergabe Windhundverfahren

Folgende Anschlüsse oder Leistungserhöhungen werden fortlaufend nach dem zeitlichen Eingang priorisiert:

  • alle Anschlüsse für Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) – unabhängig von der Spannungsebene
    • Erzeugungsanlagen nach EEG bzw. KWKG
    • Erzeugungsanlage nach EEG mit einem Speicher am gleichen Netzanschlusspunkt ohne Bezug aus dem öffentlichen Netz
  • alle Speicher mit Bezug aus dem öffentlichen Netz, die keine Erhöhung der Bezugsleistung erfordern
  • Bezugsanschlüsse und Leistungserhöhungen für die essenzielle Daseinsvorsorge nach § 53a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) – auch in der Mittel- und Hochspannung
  • Bezugsanschlüsse und Leistungserhöhungen mit einer Gesamtanmeldeleistung unter 950 kW


Bitte beachten Sie: Wird ein Netzanschluss mit einer Gesamtleistung unter 950 kW in Konstellation mit einem Speicher angefragt, ist das Windhundverfahren anzuwenden, wenn durch den Speicher weniger als 50 % der Gesamtleistung (Bezug oder Einspeisung) genutzt werden.

Vergabe Punkteverfahren

Anfragen für Projekte, die innerhalb der nächsten 3 Jahre realisiert werden sollen (Planungshorizont bis zu 3 Jahre), werden gebündelt und einmal jährlich ausgewertet. Für die Priorisierung sind Projektreife, Ortsgebundenheit und Frühzeitigkeit relevant. Folgende Anfragen werden im Punkteverfahren bearbeitet:

  • alle Bezugsanschlüsse sowie Leistungserhöhungen in der Mittel- und Hochspannung mit einer Gesamtanmeldeleistung ab 950 kW, die nicht der Daseinsvorsorge dienen
  • Speicher mit Bezug aus dem öffentlichen Netz, die eine Erhöhung der Bezugsleistung oder einen neuen Netzanschluss erfordern – unabhängig von der angefragten Leistung
     

Bitte beachten Sie: Das Punkteverfahren ist anzuwenden, wenn mindestens 50 % einer Gesamtanmeldeleistung unter 950 kW (Bezug und Einspeisung) durch den Speicher genutzt werden.

Für Projekte mit einem Planungshorizont über 3 Jahren kann zukünftig eine Interessenbekundung eingereicht werden. Die Frühzeitigkeit wird in späteren Vergabeverfahren berücksichtigt.

Essenzielle Daseinsvorsorge

Unter der essenziellen Daseinsvorsorge verstehen wir hier die Grundversorgung mit Energie. Neben der Versorgung aller Wohngebäude zählt dazu die Versorgung von Einrichtungen, die für die Erfüllung von Grundbedürfnissen zuständig sind, beispielsweise:

  • Öffentliche Bildungseinrichtungen (Kitas, Schulen, Hochschulen)
  • Gesundheitsversorgung (Krankenhäuser, med. Versorgungszentren, Arztpraxen)
  • Notfall (Feuerwehr, THW, Rettungsdienste)
  • Sicherheit (Polizei, JVA, NATO, Bundeswehr)
  • Grundlegende soziale Versorgung (Betrieb von Versorgungsnetzen, Wasser- & Abfallentsorger, Alten- & Pflegeheime)
  • Öffentliche Verwaltung (Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben)
  • Fern- und Nahwärmeanlagen (Anlagen primär zur Wärmeversorgung der Lokalbevölkerung oder Einrichtungen der essenziellen Daseinsvorsorge)

Kriterien Punkteverfahren

Transparente Kriterien stehen im Mittelpunkt:

  • Projektreife – wie weit Ihr Projekt bereits fortgeschritten ist, nachweisbar z. B. durch Kaufverträge, Reservierungsvereinbarungen oder Genehmigungen
  • Ortsgebundenheit – z. B. Erweiterungen von Bestandsanlagen oder Anbindung an Fern-/Nahwärmenetze
  • Frühzeitigkeit – je länger Ihre Anfrage bereits eingereicht ist, desto mehr Punkte erhält sie

Die Punkte schätzen Sie bei Ihrer Anfrage selbst anhand der Kriterien ein und belegen sie mit den entsprechenden Nachweisen. Im Rahmen der Auswertung prüfen wir Ihre Angaben anhand der eingereichten Unterlagen.

Alle Bewertungskriterien und die vollständige Beschreibung des Verfahrens finden Sie hier:

Gewichtung der Kriterien im Punkteverfahren

Kriterium Erläuterung 

 

Projektreife

 

setzt sich zusammen aus Flächensicherung, Genehmigungsstand und Status Übergabestation

 

Flächensicherung

 

Nachweise z. B. in Form von Reservierungsvereinbarungen oder Eigentumsnachweisen

 

Genehmigungsstand

 

z. B. Genehmigung oder Nachweis für ein genehmigungsfreies Vorhaben

 

Status Übergabestation

 

z. B. Single-Line-Diagramm, Lieferantenangebote für Großkomponenten, Eigentum

 

Ortsgebundenheit

 

z. B. Erweiterungen von Bestandsanlagen am selben Standort

 

Frühzeitigkeit

 

mehr Punkte mit jeder Vergaberunde ohne Zuschlag
Gewichtung der Kriterien im Punkteverfahren

Anfrage im Windhundverfahren

01

Anfragen, die dem Windhundverfahren zuzuordnen sind, können jederzeit bei uns eingereicht werden. 

Anfrage im Punkteverfahren

01

Sofern in einer Region zusätzliche Anschlussleistung aufgrund von Netzausbaumaßnahmen verfügbar ist, wird das Vergabeverfahren dort für einen festgelegten Zeitraum eröffnet.

  • Erster Anmeldezeitraum: 1. Oktober 2026 bis 30. November 2026
  • Erste Vergabe: voraussichtlich bis zum 1. März 2027

 

Ihre Anfrage reichen Sie in diesem Zeitraum über das Netzanschlussportal ein. Die Nachweise zur Erfüllung der Punkte laden Sie im Laufe der Anfrage hoch.

Findet in der Region Ihres geplanten Anschlusses oder Ihrer Leistungserhöhung aktuell kein Punkteverfahren statt, ist eine Einreichung derzeit nicht möglich.

02

Nach Ablauf des Anmeldezeitraums prüfen wir alle Anfragen auf Vollständigkeit und werten sie anhand der festgelegten Kriterien aus. Die verfügbare Leistung wird in der Reihenfolge der Punkteanzahl vergeben. Über das Ergebnis der Vergaberunde informieren wir Sie im Anschluss.

03

Besonderheit:

Wenn Sie eine Erzeugungsanlage nach EEG oder KWKG und eine Bezugsanlage ab 950 kW bzw. einen Speicher mit Netzbezug über einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt planen, stellen Sie bitte zwei getrennte Anfragen:

  • eine Anfrage für die EEG/KWKG-Einspeiseleistung, die im Windhundverfahren bearbeitet wird
  • eine Anfrage für die Bezugsleistung und ggf. Einspeiseleistung durch den Speicher, die im Punkteverfahren bearbeitet wird