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E-Rechnung

Arbeiten am PC

Wir stellen auf E-Rechnungen um!

Alles Wichtige auf einen Blick

Aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen stellen wir zum 01.01.2027 auf E-Rechnungen um. 

Für den elektronischen Rechnungsaustausch stehen die gängigen Formate XRechnung und ZUGFeRD zur Verfügung. 

Über die Umstellung und die weiteren Schritte werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die E-Rechnung finden Sie in den nachfolgenden FAQs.

Grundlagen

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, elektronischen Format, das automatisch von Buchhaltungs- und ERP-Systemen verarbeitet werden kann.


Im Gegensatz zu einer Papierrechnung oder einer einfachen PDF-Datei enthält eine E-Rechnung maschinenlesbare Daten. Dadurch können Rechnungen elektronisch versendet, empfangen und ohne manuelle Zwischenschritte verarbeitet werden.


Das ermöglicht eine schnellere, effizientere und fehlerärmere Rechnungsbearbeitung.
 

Warum wird die E-Rechnung eingeführt?

Mit der Einführung der E-Rechnung treibt der Gesetzgeber die Digitalisierung von Geschäftsprozessen voran. Auf Grundlage des Wachstumschancengesetzes gelten schrittweise neue gesetzliche Vorgaben für den elektronischen Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen:


Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.


Ab dem 01.01.2027 gelten weitere Verpflichtungen für den Versand elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich.


Auch die Netze ODR stellen ihre Rechnungsprozesse entsprechend auf die gesetzlichen Anforderungen um.
 

Welche Vorteile bietet die E-Rechnung?

Die E-Rechnung bietet zahlreiche Vorteile:

  • Schnellere Rechnungsverarbeitung
  • Weniger manueller Erfassungsaufwand
  • Reduzierung von Fehlerquellen
  • Schnellere Prüf- und Zahlungsprozesse
  • Digitale Archivierung
  • Unterstützung moderner Buchhaltungsprozesse
  • Weniger Papierverbrauch und geringere Druckkosten

Betrifft mich die Einführung der E-Rechnung?

Die Regelungen betreffen grundsätzlich Unternehmen und Gewerbetreibende im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B).

Privatkunden sind zusätzlich davon betroffen, wenn Sie Umsatzsteuerpflichtig sind. 

Formate und Unterschiede

Reicht eine PDF-Rechnung aus?

Nein.

Eine PDF-Datei gilt grundsätzlich nicht als E-Rechnung im Sinne der gesetzlichen Vorgaben. Eine E-Rechnung muss strukturierte, maschinenlesbare Daten enthalten, die automatisch verarbeitet werden können.

Was ist der Unterschied zwischen einer PDF-Rechnung und einer E-Rechnung?

PDF-Rechnung

  • Für Menschen lesbar
  • Manuelle Weiterverarbeitung erforderlich 
  • Keine strukturierten Datensätze

E-Rechnung

  • Für Menschen und Systeme nutzbar
  • Automatische Verarbeitung möglich 
  • Strukturierte, maschinenlesbare Daten 

Was ist ZUGFeRD?

ZUGFeRD ist ein in Deutschland weit verbreitetes Format für elektronische Rechnungen.

Es handelt sich um ein standardisiertes Format für elektronische Rechnungen, das in Deutschland entwickelt wurde. 
Der große Vorteil: Eine ZUGFeRD-Rechnung ist gleichzeitig

  • eine normale PDF-Rechnung, die Menschen lesen können, und
  • eine strukturierte XML-Datei, die von Buchhaltungs- und ERP-Systemen automatisch verarbeitet werden kann.

Was ist eine XRechnung?

Die XRechnung ist ein standardisiertes elektronisches Rechnungsformat, das ausschließlich strukturierte Daten enthält.

Sie wird vor allem von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern eingesetzt.

Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?

ZUGFeRD

  • Enthält zusätzlich eine PDF-Darstellung
  • Leicht lesbar für Menschen
  • Häufig im Unternehmensumfeld genutzt

XRechnung

  • Reines Datenformat ohne klassische PDF
  • Vollständig maschinenlesbar
  • Vor allem im öffentlichen Bereich verbreitet

Rechtliches und Archivierung

Benötige ich eine spezielle Software?

Nicht zwingend.

Viele moderne Buchhaltungs-, ERP- und Dokumentenmanagementsysteme unterstützen E-Rechnungen bereits heute. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Softwareanbieter oder Steuerberater.

Sind E-Rechnungen rechtlich gültig?

Ja.

Elektronische Rechnungen sind rechtlich anerkannt, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Können E-Rechnungen archiviert werden?

Ja.

Für E-Rechnungen gelten dieselben gesetzlichen Aufbewahrungsfristen wie für Papierrechnungen. Rechnungen müssen in der Regel zehn Jahre lang aufbewahrt werden.

Nutzung im Unternehmen

Wie werden E-Rechnungen zugestellt?

E-Rechnungen werden ausschließlich elektronisch übermittelt, beispielsweise:

  • per E-Mail
  • über Rechnungsportale
  • über digitale Rechnungseingangsplattformen

Was passiert, wenn ich keine E-Rechnungen empfangen kann?

Unternehmen sind verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Daher sollten die technischen Voraussetzungen rechtzeitig geschaffen werden.

Unterstützung

Wer hilft mir bei Fragen?

Bei Fragen zu den technischen Voraussetzungen oder zur Verarbeitung von E-Rechnungen wenden Sie sich bitte an:

  • Ihre Buchhaltung
  • Ihren Steuerberater
  • Ihren Softwareanbieter

Bei Fragen zu Rechnungen der Netze ODR unterstützen wir Sie gerne über die bekannten Ansprechpartner und Servicekanäle.