Bis zum 31. Dezember 2001 in Betrieb gegangene Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien sind betroffen. Deren Förderzeitraum endete zum 31.12.2021.
Überwiegend handelt es sich hierbei um kleine Photovoltaik-Anlagen, die die gesamte erzeugte elektrische Energie in das Netz für die allgemeine Versorgung einspeisen (Volleinspeiser). Während des gesetzlichen Förderzeitraums hat die Netze ODR als Netzbetreiber den Strom angekauft und dafür eine feste Vergütung nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) ausgezahlt.