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Netzanfrage / Anmeldung Photovoltaikanlage

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Melden Sie diese hier online an, um eine Netzprüfung anzustoßen!
Daten des Anlagenbetreibers
Kontaktdaten
Leistung der Anlage (kWp)

Bitte senden Sie einen Lageplan der Anlage an Nachweise_EEG@netze-odr.de

Hinweise zur steckerfertigen Erzeugungsanlage

Der Anlagenbetreiber bestätigt:

  • Die oben gemachten Angaben sind korrekt. 
  • Eine Einspeisung aus der Anlage in das Netz ist nicht vorgesehen und im Fall einer unbeabsichtigten Rückspeisung wird auf eine Vergütung nach EEG ausdrücklich verzichtet. 


Hinweis:

  • Wenn eine Vergütung des in das Netz eingespeisten Stroms gewünscht ist, gilt der allgemeine Anmeldeprozess für Erzeugungsanlagen.
  • Die maximale Leistung von 600 VA wird nicht überschritten. Die Anlage wird über eine Einspeisesteckdose nach DIN VDE 0100-551-1 angeschlossen. Es werden an der Anschlussnutzeranlage keine weiteren Stromerzeugungsanlagen betrieben.
  • Die Stromerzeugungsanlage ist konform mit der VDE Anwendungsregel AR-N-4105:2018-11 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“. Eine entsprechende Konformitätserklärung liegt vor. 
  • Bei Nichteinhaltung der oben genannten Punkte wird die steckerfertige Erzeugungsanlage nicht betrieben und dafür gesorgt, dass sie keinen Strom erzeugt. Abänderungen werden unverzüglich an die Netze ODR und an das Marktstammdatenregister gemeldet. 


Ergänzende Hinweise:

Stromzähler

Ein Zählertausch ist nicht notwendig, wenn Ihre Anlage keine Einspeisung in das Netz vornimmt. Ist Ihnen nicht bekannt, ob Ihre Anlage eine Einspeisung in das Netz vornimmt oder nicht, dann fragen Sie dazu Ihre Elektrofachkraft.

Anlagenstandort
Veräußerungsform
  • EEG Vergütung: Einspeisevergütung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bei Einspeisung in das öffentliche Stromnetz mit einem festgelegten Betrag pro Kilowattstunde
  • Direktvermarktung: direkter Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen an der Strombörse über einen Direktvermarkter mit der Gewährleistung einer Fernsteuerbarkeit. Mit dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) 2014 verpflichtend ab einer installierten Leistung von 100 kW.
Anmerkung

Mit einem Stern (*) gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.