Hinweise zur steckerfertigen Erzeugungsanlage
Der Anlagenbetreiber bestätigt:
• Die oben gemachten Angaben sind korrekt.
• Die erzeugte elektrische Arbeit wird vom Anschlussnutzer selbst verbraucht. Für eventuell in das Netz eingespeisten Strom wird keine Vergütung gemäß der Fördergesetze (EEG, KWKG) beansprucht. Anschlussnutzer und Betreiber der Erzeugungsanlage sind gleich. Hinweis: Wenn eine Vergütung des in das Netz eingespeisten Stroms gewünscht ist, gilt der allgemeine Anmeldeprozess für Erzeugungsanlagen.
• Die maximale Leistung von 600 VA wird nicht überschritten. Die Anlage wird über eine Einspeisesteckdose nach DIN VDE 0100-551-1 angeschlossen. Es werden an der Anschlussnutzeranlage keine weiteren Stromerzeugungsanlagen betrieben.
• Die Stromerzeugungsanlage ist konform mit der VDE Anwendungsregel AR-N-4105:2018-11 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“. Eine entsprechende Konformitätserklärung liegt vor.
Ergänzende Hinweise:
• Meldepflichten für den Betreiber einer Erzeugungsanlage ergeben sich aus dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) bzw. der Marktstammdatenregisterverordnung. Hierzu informiert die Bundesnetzagentur auf der Website www.marktstammdatenregister.de.
• Der FNN im VDE bietet Antworten auf häufig gestellte Fragen zu steckerfertigen PV-Anlagen unter: www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose